Sicherheit beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk
In der Silvesternacht ist es wieder soweit. Viele begrüßen das neue Jahr mit einem Feuerwerk. Während Großfeuerwerke nur von „Profis“ gezündet werden dürfen, ist das Abbrennen von dafür zugelassenen Feuerwerkskörpern in einem bestimmten Zeitraum, nämlich am Silvestertag und am Neujahrsmorgen, jedem erlaubt.
Auch wenn die Böller ab dem 27. Dezember verkauft werden (dürfen): Das Entzünden ist erst an Silvester gestattet!
Damit die guten Wünsche zum neuen Jahr in Erfüllung gehen können und Unfälle mit Feuerwerkskörpern vermieden werden, gilt es einige Hinweise zu beachten.
Allgemeine Hinweise zu den Feuerwerkskörpern:
Lesen Sie die auf den Feuerwerkskörpern aufgedruckte Anleitung und befolgen Sie sie! Auch Tischfeuerwerk kann gefährlich sein!
Beachten Sie die Altershinweise auf den Feuerwerkskörpern! Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen Feuerwerkskörper der Klasse II weder kaufen noch zünden- auch nicht unter Aufsicht der Eltern!
Verwenden Sie nur zugelassene Feuerwerkskörper, erkennbar an der Zulassungsnummer der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM Nr., z.B. BAM-PII-533)
Schreckschuss-, Signalmunition und Rettungssignalraketen sind keine Silvesterknaller!
Folgende Tipps sollten sie für die Vorbereitung beachten:
Kerzen und offenes Feuer, aber auch z.B. Fondue- oder Raclettegrills nicht unbeaufsichtigt lassen
Fenster und Türen schließen, damit keine Gegenstände in die Wohnung fliegen können
Brennbare Gegenstände um das Haus entfernen, auch an Gartenmöbel auf dem Balkon oder der Terrasse denken
Mülltonnen schließen, wenn möglich entfernen
Auf die richtige Kleidung achten. Nicht jede Kleidung hält dem Funkenregen stand.
Für das Abbrennen des Feuerwerks gibt es von uns folgende Tipps:
Keine selbst gebauten Feuerwerkskörper verwenden
Niemals an Feuerwerkskörpern basteln
Ausreichend Abstand zu Gebäuden, insbesondere zu Altenheimen, landwirtschaftlichen Gebäuden, Viehställen, Tankstellen usw., und besonders zu Personen halten
Keine Feuerwerkskörper in der Hosentasche tragen
Nur unbeschädigte Feuerwerkskörper verwenden
Keine Feuerwerksartikel aus oder in der Hand zünden, seien sie auch noch so klein
Raketen immer senkrecht nach oben starten lassen
Blindgänger liegen lassen! Nicht nochmals zünden! Mit Wasser übergießen, um späteres Zünden zu verhindern.
Verzichten Sie auf den Genuss von Alkohol, wenn sie Feuerwerkskörper zünden wollen.
Auch Wunderkerzen sind gefährlich. Kinder nicht unbeaufsichtigt mit Wunderkerzen hantieren lassen.
Sollte trotz Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen etwas passiert sein:
- Bleiben Sie ruhig und handeln Sie überlegt!
- Rufen Sie die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder die Polizei über die Notrufnummer 112!
- Unternehmen Sie eigene Löschversuche nur, wenn Sie sich nicht in Gefahr begeben!
- Verlassen Sie den Gefahrenbereich!
- Laufen Sie nicht durch Rauch!
- Warnen Sie die Nachbarn!
- Weisen Sie die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder die Polizei ein!